Bezahlung

Wir bemühen uns, Ihnen unsere Tätigkeiten und deren voraussichtliche Kosten zu erklären und damit für Sie transparent zu machen. Zu jeder Behandlung können Sie eine detaillierte Quittung bekommen.

Unsere Preise und Zahlungsmodalitäten:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass alle Leistungen grundsätzlich nicht auf Rechnung erfolgen. Bitte zahlen Sie im Anschluss an jede Behandlung bar oder mit Ihrer ec-Karte.

Gebührenordnung für Tierärzte:

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine von der Bundesregierung erlassene Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend. Bei Unterschreitung der Preise der Gebührenordnung macht sich der Tierarzt strafbar. Für Sie als Tierhalter ist ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung wichtig. In der GOT sind rund 800 Einzelleistungen und Behandlungsschritte aufgelistet. Das Gebührenverzeichnis enthält keine Endpreise der Behandlungen. Der Endpreis setzt sich nach einem Baukastensystem aus den Gebührensätzen der medizinischen Einzelschritte zusammen. Dies ist notwendig, um den individuellen Behandlungsbedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.

Gebührenordnung für Tierärzte im Notdienst:

Mit Beginn des Jahres 2020 müssen Tierärzte eine Notdienstgebühr von 50 Euro verlangen. Weiterhin muss im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der Gebührenordnung abgerechnet werden. Dies tritt durch eine Änderung der Tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) in Kraft.

Zum Notdienst gehören Behandlungen an Werktagen von 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Tages, von 0 Uhr bis 24 Uhr an gesetzlichen Feiertagen und von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr an Wochenenden. Werden innerhalb dieser Zeiten reguläre Sprechzeiten angeboten, darf keine Notdienstgebühr erhoben werden.